Lichtmaschine Autolexikon

Lichtmaschine
Lichtmaschine (Generator)
Stromerzeuger im Fahrzeug. Seit 1913 in Serie. Sie wurde
als stromproduzierende Komponente des „Bosch-Lichts“
auf den Markt gebracht. Angetrieben durch den Motor,
entsteht durch dynamoelektrische Prozesse der für die
elektrischen Verbraucher nötige Strom. Die Lichtmaschine
wandelt mechanische in elektrische Energie um.
Der elektrische Strom wird in der Batterie gespeichert
und dort nach Bedarf an die Verbraucher (Zündung,
Beleuchtung etc.) abgegeben. Lichtmaschinen sind auf
eine ausgeglichene Ladebilanz ausgelegt, so dass sie
möglichst genau die Menge nachliefern, die verbraucht
wird. Gegenüber den Gleichstromlichtmaschinen der
frühen Jahre hat sich seit den 1960er Jahren der Drehstromgenerator
aufgrund seiner höheren Leistungsfähigkeit
bei kompakteren Baumaßen durchgesetzt.
Die heutige Generatorgeneration deckt einen Leistungsbereich
bis 3,8 Kilowatt ab. Grund hierfür ist die ständig
steigende Zahl von elektrischen Verbrauchern. Waren es
um 1915 nur Licht und Zündung, so sind heute in Automobilen
allein bis zu 140 Kleinmotoren (Schiebedach,
Sitzverstellung, Klimaregelung, Fensterheber etc.) als
Stromverbraucher verbaut.



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