"100 Jahre Führerschein" im Düsseldorfer "Meilenwerk"
Auf der ersten Seite des Gesetzes von 1909 hieß es im § 2: "Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (FÜHRERSCHEIN) zu erbringen."
Das Düsseldorfer Oldtimer-Zentrum "Meilenwerk" bietet die ideale Kulisse für die Ausstellung. In dem denkmalgeschützten, ehemaligen Lokschuppen können die Besucher zahlreiche Klassiker in Glas-Garagen bewundern. Händler, Veteranen-Werkstätten, Boutiquen, Shops, das Gourmet-Restaurant "Sakari", das Bistro "Hebmüller" oder der Biergarten mit Ausschank im historischen Citroën-"Wellblechbus" laden ein. Das Meilenwerk liegt etwa 1,5 Kilometer von der Autobahnausfahrt Düsseldorf-Wersten (A 46) entfernt. (ar/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 18.05.2009
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