20 Jahre Fahrerlaubnis auf Probe

Fahranfänger bekommen seit 20 Jahren zuerst eine Fahrerlaubnis auf Probe. Am 1. November 1986 gab es den Startschuss für die zweijährige Probezeit. Das Kraftfahrt-Bundesamt führte das Register der Fahranfänger auf Probe ein, das mit Einführung des EU-Kartenführerscheins am 1. Januar 1999 in das Zentrale Fahrerlaubnisregister integriert wurde. Es flankiert die seit diesem Zeitpunkt geltende Regelung für Fahranfänger, die gerade die jungen Fahranfänger zu einem regelgerechtem und damit verkehrssicheren Verhalten anhält.

Die Zahl der neuen Fahrerlaubnisanfänger ist mit ca. 800 000 bis 900 000 Personen pro Jahr ebenso konstant, wie der Bestand im Register mit jährlich ca. 1,8 Millionen Fahranfängern. Für das Jahr 2005 ermittelte das KBA eine Zahl von rund 93 000 Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die eine Anordnung zur Teilnahme an einer Aufbauschulung erhielten, 3400 Personen kamen der Anordnung nicht nach und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben. (ar/nic) Letzte Änderung: 01.11.2006









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