240 000 Wildunfälle: Deutsche Versicherer zahlen 490 Millionen Euro
Die Unfallforscher der Versicherer (UDV) haben in einer Studie herausgefunden, dass es bisher keine wirksamen Mittel gibt, die Verkehrsteilnehmer nachhaltig vor dem Risiko eines Wildunfalls schützen. Duftbarrieren, optische und akustische Reflektoren, Rückschnitt der Hecken und Sträucher am Straßenrand sowie Wildwechselschilder helfen offensichtlich nicht. Für keine dieser Maßnahmen konnte eine Wirksamkeit nachgewiesen werden.
Der Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild (zum Beispiel Hirsch, Wildschwein oder Fuchs) kann über die Teilkaskoversicherung versichert werden. Manche Versicherer schließen in den Versicherungsschutz noch weitere Tierarten ein. Auch Schäden, die durch ein Ausweichmanöver vor Wildtieren entstehen, werden in bestimmten Fällen übernommen.
Doch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) mahnt zur Vorsicht: Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier. Zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.
Auch die Vollkaskoversicherung kann Wildschäden regulieren. Das ist dann sinnvoll, wenn in der Praxis nicht nachgewiesen werden kann, dass der Unfall tatsächlich durch ein Ausweichen mit einem Wildtier entstanden ist. Schäden Dritter, zum Beispiel entgegenkommender Autos, die in den Unfall verwickelt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. (ar/Sm) Letzte Änderung: 19.10.2008
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