30 Jahre Flensburger Punkte
Neben Beate Uhse und dem Flensburger Pils bietet die norddeutsche Grenzstadt einen dritten populären Stimulanz-Erzeuger: das Kraftfahrt-Bundesamt mit seinem Verkehrszentralregister. Es nimmt im Bewusstsein der automobilen Gesellschaft einen zentralen Platz ein, denn zwischen verhaltensauffälligen Verkehrsteilnehmern und dem Verkehrszentralre-gister können sich direkte Berührungspunkte ergeben. Vor allem dann, wenn Verkehrsverstöße einen Punkteeintrag zur Folge haben. Das Punktsystem stellt sowohl eine institutionelle, als auch eine moralische Instanz dar. Es wird von den Verkehrsteilnehmern respektiert, gelegentlich aber auch gefürchtet. Am 01.05.2004 werden die „Flensburger Punkte" 30 Jahre alt.
Das Punktsystem hat sich bewähr
t. Sowohl das Verkehrszentralregister als auch das Punkt-system wirken präventiv. Beide sind zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit ge-worden.Sie tragen im wesentlichen dazu bei, dass ungeeignete Kraftfahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Die Vorzüge des Punktsystems liegen in seiner
Ge-rechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.Das Punktsystem ist gerech
t. Es gewährleistet seit 30 Jahren durch eine einheitliche Bepunktung der Verkehrsverstöße auf der Grundlage eines Punktekataloges die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.Das Punktsystem ist verhältnismäßig.
Im Gegensatz zum sehr groben Bewertungsmuster vor 1974 ist die Sanktionierung durch die Bepunktung differenzierter und damit verhältnismäßiger geworden. Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 – 4 Punkten, Straftaten dagegen mit 5 – 7 Punkten bewertet.Das Punktsystem ist transparen
t. Jeder trägt für das Ausmaß seines Verkehrsverhaltens die Verantwortung. Deshalb kann - und das sollte auch jeder - nachvollziehen, wieviele Punkte er für bestimmte Verstöße erhält.Die Zielsetzungen Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz wurden 1999 durch ein Bonussystem ergänzt. Wer
freiwillig an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Bera-tungen teilnimmt, kann sein Punktekonto um bis zu 4 Punkte reduzieren. Das Punktsystem enthält also nicht nur Sanktionen, sondern auch Hilfestellungen. Wer sie freiwillig in Anspruch nimmt, wird dafür belohnt.Heute sind 7,1 Millionen Verkehrssünder in Flensburg gespeichert. Das sind 14,5 Prozent von schätzungsweise 49 Millionen Führerscheininhabern. Nur 18 000 Kraftfahrer haben wirklich hohe Punktestände - eine Minderheit also, die hartnäckig gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Die große Mehrheit ist aber mit 1 – 2 Verstößen oder 1 – 3 Punkten eingetragen. Die Zahlen belegen, dass sich die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer korrekt und vorschriftsmäßig verhält.
Das Bonussystem
Überschreitet der auffällige Verkehrsteilnehmer folgende Punktestände, unterrichtet das KBA das zuständige Straßenverkehrsamt darüber. Es ist zuständig für die Umsetzung der fahrerlaubnis-rechtlichen Maßnahmen.
Bei 8 - 13 Punkten
erfolgt die Verwarnung mit dem Angebot, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzu-nehmen. Die Teilnahme wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten mit einem Abzug von 4 und bei 9 - 13 Punkten mit einem Abzug von 2 Punkten belohnt.Bei 14 - 17 Punkten
wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wer am Aufbauseminar nicht teilnimmt, dem wird der Führerschein entzogen! Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei einem freiwilligen Besuch an einer verkehrspsy-chologischen Beratung werden 2 Punkte abgezogen.Bei 18 Punkten und mehr
Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem wird im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen.Im Jahr 2003 haben sich rund
20 700 Personen für ein Aufbauseminar und rund 4 300 für eine verkehrspsychologische Beratung entschieden und damit 2 – 4 Punkte abgebaut. 3 500 Personen wurde der Führerschein entzogen, weil sie bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten der Auf-forderung nicht nachkamen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.Die Löschfristen
Nach Ablauf feststehender Fristen werden Eintragungen und Punkte gelöscht, sofern innerhalb dieser Fristen keine neuen Verstöße hinzukommen. Die Fristen betragen:
2 Jahre
Bei einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel: Vorfahrtsverletzungen, Geschwindigkeitsverstöße)5 Jahre Bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen (zum Beispiel: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug (zum Beispiel: Mofa) zu führen.
10 Jahre Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen (zum Beispiel: Stra-ßenverkehrsgefährdung durch Alkohol)
Bei Versagung, Entziehung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Letzte Änderung: 07.04.2004Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
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