Ab September müssen Lkw-Fahrer zur Fortbildung
Wer nach Fristablauf ohne den Eintrag im Führerschein erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch die Unternehmen sind in der Pflicht, die regelmäßige Weiterbildung ihrer Fahrer zu kontrollieren. Für Busfahrer gilt das Gesetz übrigens bereits seit September 2008.
Der ADAC vermittelt aktuell auf 34 Trainingsanlagen im ganzen Bundesgebiet die praktischen und theoretischen Kenntnisse dazu. Die Weiterbildung in den ADAC-Fahrsicherheitszentren ist in fünf Module à sieben Stunden gegliedert und umfasst die Seminare "Eco-Training", "Fahrsicherheit", "Sozialvorschriften", "Image" und "Ladungssicherheit". Besonders großen Wert legt der Club dabei auf die Fahrpraxis, die auf den clubeigenen Trainingsanlagen mittels Gleitflächen, Wasserhindernissen oder Bremsflächen mit unterschiedlichen Reibwerten vermittelt wird. (ar/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 11.05.2009
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