ACE kritisiert Erklärung des Kartellamtes
Eine Bundesbehörde, die erklärt, es gäbe einen rechtlich relevanten Unterschied zwischen Preise abgucken und Preise absprechen, veralbere nur die Tankkunden, erweise dem Verbraucherschutz aber keinen guten Dienst, erklärte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Deshalb müsse die Politik, Voraussetzungen dafür schaffen, das Preisverhalten der Mineralölkonzerne nachhaltig zu bändigen. (ar/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 27.04.2009
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