ACE verurteilt Vorstoß der Länderverkehrsminister

Der Auto Club Europa (ACE) hat den Vorstoß der deutschen Länderverkehrsminister zu einem Lkw-Überholverbot im Winter verurteilt. Man brauche keine neuen Vorschriften, wo es schon welche gebe, erklärte der Sprecher des Clubs, Rainer Hillgärtner, heute (16. April 2008) in Stuttgart.

Im Kern bestehe überhaupt kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugdefizit, betonte Hillgärtner. Das fragliche Überholverbot ergebe sich zwingend aus den bereits heute gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach den einschlägigen Regeln (§1), dürfe schon heute grundsätzlich kein anderer Verkehrsteilnehmer etwa gefährdet, behindert oder belästigt werden. Dies sei zweifellos dann der Fall, wenn Lkw bei Fahrbahnglätte zu Überholmanövern ansetzten. Darüber hinaus werde bereits in der jetzigen StVO das Überholen (§5) ausdrücklich für unzulässig erklärt, wenn die Verkehrslage unklar sei, Sichtbehinderung herrsche oder Schneefall und Regen den Verkehr beeinträchtige.

Der Club warf den Verkehrsministern der Länder vor, sie fielen mit ihren auf die StVO zielenden Novellierungsabsichten weit hinter die eigenen ursprünglichen Pläne zurück. Der Club erinnerte daran, dass die Länderverkehrsministerkonferenz noch vor einem Jahr die Forderung nach einem generellen Lkw-Überholverbot auf zweistreifigen Autobahnabschnitten auf ihrer Tagesordnung gehabt habe.

Nach Überzeugung des ACE wäre eine solche Maßnahme nach wie vor ein wirksamer Beitrag zur Unfallverhütung. Schließlich passiere jeder vierte Lkw-Unfall beim Überholen. (ar/nic) Letzte Änderung: 16.04.2008









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