ADAC begrüßt kommende Filterförderung

Der ADAC hat begrüßt, dass sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Dieselrußfiltern befasst. Nach dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf sollen Halter von Diesel-Pkw rückwirkend vom 1. Januar 2006 an einmalig 330 Euro Steuergutschrift erhalten, wenn sie ihr Auto mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen.

Mit dem Gesetz wird die Förderung von Rußfiltern in Gang gesetzt. Ziel ist es, den Bestand von Diesel-Pkw rasch mit Filtern auszustatten. Laut Club ist die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag für den 2. Februar 2007 vorgesehen, anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die erwarteten Steuerausfälle sollen durch diejenigen Dieselfahrer ausgeglichen werden, die ihr Fahrzeug nicht nachrüsten lassen oder dies nicht können. Sie sollen vom 1. April 2007 bis März 2011 einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.

Der Automobilclub hat aber auch einige Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf. Zum einen bestehe die Gefahr einer versteckten Steuererhöhung zugunsten der Länderhaushalte. Zum anderen gebe es viele ältere Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden können. Ungerecht ist auch, dass diejenigen Fahrzeughalter, die ihren Wagen vor 2006 nachgerüstet haben, bei der Förderung leer ausgehen und dass Neuwagen mit Rußfiltern gar nicht gefördert werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 19.01.2007









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