ADAC: Beim Mietwagen auf Winterreifen achten

Fahren im Winter.
Fahren im Winter.
Auch Mietautos brauchen im Winter Reifen, die für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Der Mieter trägt mit seiner Reifenwahl beim gemieteten Auto die Verantwortung. Kommt es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter - trotz Vollkaskoschutz - nach Angaben des ADAC hohe Forderungen zukommen.

Der Automobilclub empfiehlt daher, sich bereits bei der Reservierung bestätigen zu lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Eine Reservierung für entsprechende Winterausrüstung sollte mindestens 48 Stunden vor der Anmietung erfolgen.

Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Bei der Reservierung kann daher für Winterausrüstung ein Aufpreis verlangt werden.

Kann der Vermieter beim Abholen des Autos und bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, weil der Pkw nicht verkehrssicher ist, oder er kann darauf bestehen, ein wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 14.12.2009









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