ADAC bietet Musterformular für Filter-Austausch
Verweigert die Werkstatt die Unterschrift sollten sich die Betroffenen von einem Anwalt beraten lassen. Dies sollte möglichst bald geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können. Wer das ADAC-Formular benutzt, hat bei Unterzeichnung durch den Einbaubetrieb die Sicherheit, dass seine Ansprüche nicht durch Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist verloren gehen. Das Musterformular gibt dem Autofahrer die Sicherheit, einen späteren Umrüst-Termin abwarten zu können, ohne zwischenzeitlich durch Zeitablauf seine gesetzlichen Rechte gegen den Einbaubetrieb zu verlieren.
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) angekündigt, das Problem unabhängig von der Sachmängelhaftung zu beseitigen, indem die Mitgliedsfirmen die mangelhaften Filter für den Autobesitzer kostenfrei umrüsten.
Das ADAC-"Musterformular zum Austausch mangelhafter Partikelfilter" ist im Internet unter www.adac.de/russfilter abrufbar. (ar/nic) Letzte Änderung: 30.01.2008
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