ADAC erstellt Auslands-Bußgeldtabelle
Griechenland hat im Vergleich zu 2007 seine Bußgelder besonders drastisch erhöht. Wird diese Strafgebühr nicht innerhalb von zehn Tagen beglichen verdoppelt sie sich zudem noch. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro.
Autofahrern in Spanien droht bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat mit einer Notverordnung auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert und die Sanktionen verschärft sowie die Verkehrskontrollen verstärkt. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt.
Alkoholvergehen werden in den skandinavischen Ländern besonders scharf geahndet. In Finnland liegt das Bußgeld bei 15 Tagessätzen (abhängig vom Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).
Derzeit können nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden, erklärte der ADAC. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 14.03.2008
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