ADAC fordert einheitliche Rechtsregeln für Verkehrssünder

Wenn ein Autofahrer sich weigert, die Geldbuße wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland zu bezahlen, kann spätestens ab Sommer 2008 auch das Heimatland des Verkehrssünders Forderungen über 70 Euro eintreiben. Der ADAC sieht bei dieser künftigen EU-Regelung den Autofahrer benachteiligt und fordert einheitliche Verfahren.

Eines der Hauptprobleme sei es, dass die Bußgeldverfahren nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen und in der Sprache des Gastlandes durchgeführt werden. Der Betroffene wisse meist nicht, welche Rechtsmittel ihm im Ausland zustehen, in vielen Fällen werde ihm nicht einmal gesagt, wie er denn eine Geldbuße bezahlen kann. Komme es dann zur Vollstreckung durch den Heimatstaat, werde der Fall rechtlich nicht mehr geprüft, sondern nur noch kassiert, beklagt der Automobilclub.

"Ausländische Straf- und Bußgeldverfahren müssen elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Die Betroffenen müssen im Rahmen des inländischen Vollstreckungsverfahrens eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze geltend machen können", stellt ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann fest. Neben dem "Rechtsraum Europa" müsse es daher es auch einen "Rechtsschutzraum Europa" geben.

So gebe es in einigen EU-Ländern bei Verkehrsverstößen das in Deutschland geltende Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht nicht. Stattdessen werde häufig "kurzer Prozess" gemacht, indem statt des Fahrers einfach der Halter zur Kasse gebeten wird. Zur vollstreckbaren Geldbuße kämen in der Praxis außerdem meist noch erhebliche Verwaltungs- und Vollstreckungsgebühren hinzu. Ein harmloser Verkehrsverstoß in Ausland könne da schnell mehr kosten als ein ganzer Urlaubstag.

Der ADAC fordert daher dringend EU-einheitliche Vorgaben in Bezug auf die Verfahrenssprache oder Rechtsbehelfsbelehrungen. (ar/jri) Letzte Änderung: 13.11.2007









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