ADAC: Hängepartie bei der Pauschale geht weiter
Der Automobilclub hält die gegenwärtige Regelung für verfassungswidrig. Arbeitswegkosten sind Werbungskosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind und deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein müssen. In der vergangenen Woche hatten sich Politiker aus beiden Regierungsparteien für eine Neuregelung ausgesprochen, nach der die Pauschale zwar ab dem ersten Kilometer gezahlt werden soll, allerdings nur mit maximal 25 Cent je Entfernungskilometer.
Der ADAC weist darauf hin, dass trotz der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Autofahrer die Möglichkeit haben, den Freibetrag für die Entfernung zur Arbeitsstätte in ihre Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen. Sollte jedoch das Gericht im kommenden Jahr die Rechtmäßigkeit der jetzigen Regelung bestätigen, wären Steuernachzahlungen zu befürchten. (ar/nic) Letzte Änderung: 05.11.2007
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