ADAC informiert über Warnwestenpflicht in Europa
In manchen Ländern reicht es, die Weste (die der Euro-Norm EN 471 entsprechen muss) im Pannenfall zu tragen, in anderen muss sie immer im Auto mitgeführt werden. In Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei und Tschechien ist das Deponieren der Westen im Pkw vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung der Trage- oder Mitführpflicht drohen empfindliche Strafen. Sollte sich bei einer Kontrolle die Weste nicht im Auto befinden oder außerhalb des Fahrzeugs nicht getragen werden, kann das zwischen 14 Euro (Österreich) und maximal 1375 Euro (Belgien) kosten.
In Privat-Pkw in Deutschland muss keine Warnweste mitgeführt werden. Der gewerbliche Verkehr ist allerdings dazu verpflichtet. In Tschechien gilt die gleiche Regelung. Rumänien beschränkt sich auf eine Westenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Unabhängig von Vorschriften und drohenden Strafen, empfiehlt der ADAC immer eine Warnweste mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls freiwillig zu tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 20.05.2008
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