ADAC: Leasing wird transparenter
Das bedeutet, Leasingfirmen müssen ihre Kunden künftig über die Zusatzkosten dieser Finanzierungsform informieren. Bisher mussten bei Darlehensverträgen nur der effektive Jahreszins und der Bruttodarlehensbetrag ausgewiesen werden. In Leasingverträgen konnten so die tatsächlichen Finanzierungskosten verschleiert werden.
Die Autobanken müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, die Neuerung bringt aber einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Es ist daher nicht gesichert, dass alle Leasinggesellschaften ihre Verträge pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Darlehensrechts überarbeitet haben. Leasingnehmer, die in nächster Zeit einen neuen Leasingvertrag abschließen, sollten daher darauf achten, dass der Vertrag sämtliche Informationen über die Finanzierungskosten ausweist.
Kilometerleasingverträge sind nicht vom Gesetzestext umfasst. Lediglich die im Kfz-Leasing etwas rückläufigen Restwertverträge sind erwähnt. Der ADAC fordert daher, Kilometerleasingverträge den Restwertverträgen gleichzustellen. In der Praxis muss sichergestellt sein, dass auch bei dieser Vertragsform die Informationsvorgaben verbindlich sind. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 13.06.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Vor 40 Jahren siegte Porsche erstmals in Le Mans
- Continental erhält "Innovation Award"
- Berni Bärenstark geht mit einem Hymermobil auf Tour
- Von Juni bis Oktober steigt das Golf-Turnier Harley Open
- Leroy wird Präsident von Toyota Motor Europe


