ADAC und Renault Trucks kooperieren bei der Berufskraftfahrerqualifizierung
ADAC und Renault Trucks kooperieren bei der Berufskraftfahrerqualifizierung Foto. Bild:Auto-Reporter/Renault
Ab dem 10. September 2009 gilt in der EU verbindlich die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Danach müssen sich alle Fahrer innerhalb von fünf Jahren durch geeignete Maßnahmen weiterqualifizieren. Ein Ziel der EU-Richtlinie 2003/59/EG ist es, die Verkehrsunfälle in Europa bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Fahrer und Unternehmer, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen finanziellen Strafen und Fahrverboten rechnen. (ar/nic) Letzte Änderung: 26.01.2009
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