ADAC unterstützt Justizministerium gegen EU-Pläne zur Halterhaftung
In Bußgeldverfahren gilt wie im gesamten Strafrecht die Unschuldsvermutung. Ist bei einer Verkehrsübertretung der verantwortliche Fahrer nicht zu ermitteln, kann nach geltendem Recht nicht der Autobesitzer an seiner Stelle zur Verantwortung gezogen werden. Das Verfahren wird eingestellt.
Die EU wünscht die Halterhaftung, damit im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen die Zustellung von Bußgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Müsste in diesem Zusammenhang der jeweils beschuldigte Fahrer ermittelt werden, könnte daran die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung scheitern. Erst vor kurzem ist hierzu ein Richtlinienentwurf abgelehnt worden, weil heftig umstritten war, ob die EU-Kommission in dieser Frage überhaupt die Richtlinien-Kompetenz besitzt. Von deutscher Seite wurde im Rat der EU-Verkehrsminister zudem vehement Widerstand gegen die geplante Halterhaftung geleistet.
ADAC und Bundesjustizministerium stimmen darin überein, dass ausländische Bußgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 22.06.2009
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- 6. Internationaler Erdgasfahrertag in Markkleeberg
- Mehr Verkehrstote im April
- Dialog-Displays zeigen Wirkung
- Abwrackprämie: 72 Prozent der Antragsteller warten auf Reservierungsbescheid
- ADAC testete Navigationssoftware für Handys


