ADAC-Untersuchung zeigt: Gasfahrzeuge sind sicher

Der ADAC nennt die Angst vieler Autofahrer, ein mit Flüssiggas betriebenes Fahrzeug könnte bei einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand explodieren, unbegründet. Das habe jetzt ein aufwändiger Test des ADAC ergeben, bestehend aus einem Crashtest und einem Brandversuch.

Bei dem Crashversuch wurde am Beispiel eines Opel Astra Caravan mit nachträglich eingebauter Autogasanlage ein schwerer Auffahrunfall simuliert. Der Unfallgegner, ein 1360 kg schwerer Opel Kadett traf mit 60 km/h und 70 Prozent Überdeckung von hinten auf den stehenden Autogas-Astra, dessen Flüssiggastank platzsparend in der Reserveradmulde untergebracht war. Eine solche Anordnung kommt in der Praxis häufig vor.

Beim Crash blieb die Autogasanlage unbeschädigt; Gas trat nicht aus. Auch die Befestigung des Behälters ist nach dem Aufprall noch intakt. Lediglich die verklemmte Heckklappe erschwerte den Rettungskräften den Zugang zur Überprüfung der Autogasanlage. Zusammenfassend stellte der ADAC fest, dass für die Insassen von der Gasanlage keine Gefahr ausging.

Beim anschließenden Brandversuch wurde das deformierte Fahrzeug angezündet. Mehrere mit Benzin gefüllte Schalen im Heckbereich unter dem Fahrzeug dienten dabei als Brandbeschleuniger. Bereits vier Minuten nach dem Entzünden des Benzins öffnete sich das Sicherheitsventil des Gasbehälters zum ersten Mal, um kontrolliert Überdruck abzubauen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Innenraum des Fahrzeugs bereits seit etwa einer Minute in Flammen.

Im weiteren Versuchsablauf entwich durch das Sicherheitsventil immer wieder kontrolliert Gas, bis der Behälter nach gut zehn Minuten leer war. Die beim kontrollierten Ausströmen des Gases entstehende Feuerlanze war dabei auf den Boden gerichtet, so dass im Ernstfall niemand hätte verletzt werden können. Selbst bei einem auf der Seite liegenden Fahrzeug wäre die Hitze in dessen direkter Umgebung so groß, dass keine zusätzliche Gefahr bestünde. Nach dem Löschen des Brandes war der Autogasbehälter noch intakt. Das Sicherheitsventil verhinderte, dass der Behälter durch den steigenden Innendruck aufriss. Das enthaltene Gas konnte nicht schlagartig austreten, es bestand keine Explosionsgefahr. (ar/Sm) Letzte Änderung: 11.02.2008









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