ADR-Bescheinigung für alle Fahrzeuge nötig
Jetzt müssen alle Transporteure von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut nachweisen können, dass sie eine entsprechende Schulung absolviert und die abschließende Prüfung abgelegt haben. Wer schon eine ADR-Bescheinigung hat, die aber in den nächsten zwölf Monaten ausläuft, kann das Zeugnis mit einem praxisorientierten Fortbildungslehrgang verlängern lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Bescheinigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Ausführliche Programme sowie Seminartermine sind im Internet unter www.dekra-akademie.de abrufbar. (ar/nic) Letzte Änderung: 03.02.2007
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