Alle Berufskraftfahrer müssen auf die Schulbank
Die erste Fortbildung muss bis spätestens zum 10. September 2016 abgeschlossen sein und wird im Scheckkartenführerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt. Wer nach dieser Schonzeit ohne Fortbildungsnachweis gewerblich Güter mit dem Lkw transportiert, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro. Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht besondere Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Die Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Der ADAC bietet in seinen Trainingsanlagen die komplette Weiterbildung, aufgeteilt in fünf Module zu je sieben Stunden, zum Nettopreis von 750 Euro an.
Der ADAC weist auf ein erhebliches Problem hin, das dringend durch den Gesetzgeber gelöst werden muss: Wer es versäumt hat, seinen befristeten Lkw-Führerschein rechtzeitig zu verlängern, bekommt zwar bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen prüfungsfrei einen neuen Lkw-Führerschein. Für die Berufskraftfahrer-Qualifikation wird er aber so gestellt, als hätte er noch nie einen Lkw-Führerschein gehabt. Das hat zur Folge, dass er eine komplette Grundausbildung absolvieren muss, bevor er gewerblich auf Achse gehen darf. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 09.09.2009
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