Alte Kindersitze zum April aussortieren
Viele Autofahrer besitzen noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens "E" steht: Beginnt die Nummer mit 03? oder 04?, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht. (ar/jri) Letzte Änderung: 10.03.2008
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