Anteil ausländischer Aktionäre bei Lufthansa erreicht 40 Prozent
Die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung nach Europarecht und der Luftverkehrsrechte zum Anflug außereuropäischer Destinationen fordern, dass der Anteil ausländischer Aktionäre 50 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt. Gemäß Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz wurde Lufthansa nun in die Lage versetzt, zur Abwehr einer drohenden Überfremdung eigene Aktien zu erwerben.
Nach sorgfältiger Analyse der Aktienbewegungen sieht der Konzern gegenwärtig jedoch keine Gefahr einer Überfremdung und vertraut weiterhin auf die Selbstregulierungskräfte des Kapitalmarktes. Das Unternehmen wird daher von der Möglichkeit des Aktienrückkaufs derzeit keinen Gebrauch machen.
Lufthansa ist verpflichtet, vierteljährlich über die Nationalitätenstruktur ihres Grundkapitals zu berichten. Bei Erreichen gewisser Grenzwerte, wie etwa 40 Prozent, des in ausländischer Hand befindlichen Kapitalbesitzes, sieht das Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz darüber hinaus eine zusätzliche Veröffentlichung vor. (ar/nic) Letzte Änderung: 04.08.2006
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