Auch betrunkene Fahrradfahrer können den Führerschein verlieren
Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat und wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt, erinnert der Automobilclub. Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Fahrradfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Auch sie können den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt. Dies hätte die so genannte Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
Auch am Morgen nach der Feier muss noch mit Fahruntüchtigkeit gerechnet werden. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen rät der ADAC, nach durchzechter Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen, und warnt vor angeblichen Promillekillern. Wer glaubt, eine üppige Mahlzeit als eine Grundlage vermindere den Alkoholisierungsgrad, der irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen ebenfalls nicht nüchtern, sondern allenfalls was. Auch Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, sondern können eher Übelkeit und Durchfall auslösen. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 15.09.2010
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