Auch im Dezember können Autofahrer noch die Kfz-Versicherung wechseln

Wer den Kündigungstermin 1. Dezember 2008 für den Wechsel seiner Kfz-Versicherung verschwitzt hat, dem bietet sich dennoch eine Chance zur Kündigung. Darauf weist der ADAC hin. Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen.

Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zu wechseln. Die Chance der Sonderkündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird.

Jederzeit wechseln können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Der Versicherungsvertrag kann auch nach einem Schadensfall gekündigt werden. Der ADAC rät, die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken. (ar/nic) Letzte Änderung: 04.12.2008









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