Audi erfüllt künftige EU-Recycling-Richtlinie
Nach der Verordnung müssen Neufahrzeuge mindestens bis zu 85 Prozent recyclingfähig und bis zu 95 Prozent wieder verwertbar sein. Die 85 Prozent beschreiben den Kreislauf, der die recycelten Werkstoffe wieder in den Herstellungsprozess mit einfließen lässt. Weitere zehn Prozent des Fahrzeuges werden zur Energiegewinnung eingesetzt.
Wie der Technische Dienst TÜV SÜD Automotive GmbH sowie das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen, erfüllt der Ingoldstädter Automobilhersteller diese Anforderungen bereits jetzt. Sämtliche Modellreihen werden den Recycling-Ansprüchen der Richtlinie gerecht.
Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, muss sich der Hersteller einer zweistufigen Prüfung unterziehen. Die Vorprüfung entspricht dabei einer Prozessprüfung. Sie untersucht, ob die notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung der Anforderungen getroffen wurden. Beispielweise werden Maßnahmen zur Umsetzung der Recyclinganforderungen, Einhaltung der Schwermetallverbote sowie die Kennzeichnung von Polymeren und Elastomeren überprüft. Erst wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, kann die eigentliche Typprüfung stattfinden. (ar/nic) Letzte Änderung: 26.11.2007
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