Aufsichtsrat verlängert Vertrag von Nutzfahrzeugvorstand Renschler
Renschlers Vertrag wäre im September 2010 ausgelaufen. Im Einklang mit § 84 Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat nach Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Amtszeit über eine Wiederbestellung. Die Verlängerung um drei Jahre mit Wirkung zum 1.Oktober 2010 entspricht der Festlegung bei Daimler, sowohl bei der ersten Bestellung als auch bei einer Wiederbestellung in der Regel Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 16.12.2009
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