Autofahrer unterschätzen Konsequenzen grob fahrlässig verursachter Unfälle
Auch die Fahrer von Kleinwagen sind eher offen für diese Zusatzleistung (39 Prozent). Das ergab die Studie "Kundenkompass Kfz-Versicherung" von AXA in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Grob fahrlässig handelt ein Fahrer, wenn er bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt. Nach derzeit geltendem Recht muss die Versicherung in einem solchen Fall nur den Haftpflichtschaden, nicht aber den Kaskoschaden übernehmen. Einige Versicherer verzichten jedoch auf die so genannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und zahlen den Schaden vollständig. Ausgenommen sind meist nur der grob fahrlässig verursachte Fahrzeugdiebstahl oder Schäden, die durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurden.
Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 1. Januar 2008 zahlen Versicherungsgesellschaften auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Leistung in diesen Fällen jeweils um den Prozentsatz gekürzt werden darf, der auf das Mitverschulden der Versicherten zurückzuführen ist. Wer seinen Schaden vollständig erstattet haben möchte, sollte bei der Wahl seiner Police auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes darauf achten, dass die Versicherung grob fahrlässig verursachte Schäden ohne Abzug übernimmt. (ar/nic) Letzte Änderung: 20.11.2007
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