Autoflagge zur EM darf Sicht nicht behindern
In der Schweiz dürfen die Fähnchen nur an den hinteren Seitenscheiben befestigt werden. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen die Fähnchen grundsätzlich abmontiert werden, da sie sich bei hohem Tempo lösen könnten und den nachfolgenden Verkehr gefährden würden. Grundsätzlich gilt in allen drei Ländern: Beim Anbringen von Fan-Artikeln darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Verboten ist es beispielsweise, großformatige Fahnen an langen Stangen aus dem Fenster zu halten.
Am Innen-Rückspiegel haben Wimpel und Maskottchen nichts verloren. Tabu sind außerdem Beschriftungen und sonstige Aufkleber an der Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fenstern sowie auf den Beleuchtungs- und Signalanlagen. Verfügt das Fahrzeug nur über einen Außenspiegel, muss auch die Heckscheibe frei bleiben.
Für Schäden kommt die Versicherung nur dann auf, wenn die Fanartikel ordnungsgemäß angebracht waren. (ar/jri) Letzte Änderung: 02.06.2008
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