Autohersteller dürfen Garantie mit Werkstattbindung koppeln
Im konkreten Fall ging es um die Beseitigung von Rostschäden im Rahmen der 30jährigen "mobilo-Life"-Garantie der Daimler AG., die der Stuttgarter Autobauer freiwillig gewährt. Allerdings ist diese Leistung an die regelmäßige Wartung in Partnerwerkstätten gebunden, was nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtens ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 187/06 vom 12. Dezember 2007). (ar/nic) Letzte Änderung: 12.12.2007
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