Autohersteller dürfen Garantie mit Werkstattbindung koppeln

Autohersteller dürfen Kunden durch Garantiebedingungen an das eigene Werkstattnetz binden. Das hat der Bundesgerichtshof heute (12. Dezember 2007) in einem Grundsatzurteil entschieden. Entsprechende Klauseln benachteiligten den Kunden nicht unangemessen. Damit hatte die Revisionsklage der Daimler AG, nachdem sie in den Vorinstanzen unterlegen war, Erfolg.

Im konkreten Fall ging es um die Beseitigung von Rostschäden im Rahmen der 30jährigen "mobilo-Life"-Garantie der Daimler AG., die der Stuttgarter Autobauer freiwillig gewährt. Allerdings ist diese Leistung an die regelmäßige Wartung in Partnerwerkstätten gebunden, was nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtens ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 187/06 vom 12. Dezember 2007). (ar/nic) Letzte Änderung: 12.12.2007









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