Automobilhersteller wollen sich auch für Oldtimer engagieren
Nicht nur die Anwendung der Kennzeichnungsverordnung oder die Vergabekriterien des H-Kennzeichens betreffen nach Ansicht des VDA die Wahrung des automobilgeschichtlichen Erbes in Deutschland, sondern auch die Kooperation mit Handwerk und Werkstätten. Dabei soll es zum Beispiel um die Qualifikation für den sachgerechten Umgang mit Oldtimern oder die Funktionsfähigkeit der zunehmend ins "Oldtimer-Alter" aufrückenden elektronischen Bauelemente im Fahrzeug geht. (ar/Sm) Letzte Änderung: 23.02.2007
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