AvD begrüßt hessisches Vorgehen bei Tempolimits
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt diesen konsequenten Umgang mit den Bestimmungen aus dem Paragraphen 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Der Paragraph regelt allerdings nicht, wann und in welchem Umfang bestehende Beschränkungen einer Überprüfung unterzogen werden müssen.
Die hessische Vorgehensweise, die Beschränkungen alle fünf Jahre zu überprüfen, bezeichnet der AvD als beispielhaft. Die bundesdeutschen Autobahnen seien in der Regel für den schnellen, weiträumigen Verkehr ausgebaut und gehörten zu den sichersten Straßen Europas. Auf rund 40 Prozent der deutschen Autobahnen sei die Geschwindigkeit temporär oder dauerhaft limitiert. Der AvD appelliert, mehr Streckenabschnitte technisch aufzurüsten, um über Verkehrsbeeinflussungsanlagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit variieren zu können - je nach Verkehrsaufkommen, Witterung oder Unfallsituation. Dies würde die Akzeptanz von Tempolimits erhöhen, meint der Automobilclub. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 25.03.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Motorsport-Arena setzt zwei Autos im ADAC-Cruze-Cup ein
- ADAC-GT-Masters mit einigen neuen Fahrzeugen
- Daimler schließt Lieferung von 1350 Hybrid-Bussen ab
- Ratgeber: So geht es sicher in die neue Motorradsaison
- Audi-Mitarbeiter qualifizieren sich für Hybrid- und Elektroautos


