AvD bemängelt fehlende Diskussions-Grundlagen bei Zwangsbeimischung bei Benzin
Der Automobilclub von Deutschland, AvD, appelliert unter diesen Umständen an die Bundesregierung, auf eine kurzfristige Umsetzung der Pläne zu verzichten. Zunächst gelte es, Anzahl und Modellcode der Fahrzeugtypen präzise zu erheben, deren Motor nicht für die Verwendung der neuen Mischung ausgelegt ist. Des Weiteren empfiehlt der Club, eine nachvollziehbare Kalkulation der CO2-Bilanz zu erstellen und fordert auch auf, die Auswirkung auf die Nahrungsmittelproduktion darzustellen.
Verunsicherten Autofahrern rät der AvD, sich von seinem Fahrzeughersteller oder dem Autohaus eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben zu lassen. Sollte es zu den charakteristischen Schäden an Leitungen oder Motor kommen, sollte die Beweislast auf Seiten des Herstellers liegen, damit der Kunde auch weiterhin von den Gewährleistungszusagen profitiere. Dann müsste der Hersteller belegen, dass der Schaden nicht von der auf einzelne Bauteile aggressiv wirkenden Bioethanol-Beimischung verursacht wurde. (ar/nic) Letzte Änderung: 12.02.2008
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