AvD: Gasantrieb ist sicher
Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.November 1993 ist das Abstellen von Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig. Erdgas und Autogas sind genauso sicher, wie Benzin und Diesel. Gerät ein Fahrzeug mit Gasantrieb bei einem Unfall oder durch einen technischen Defekt in Brand, so sind die Tanks gut gesichert. Ein Flüssiggastank besitzt eine Wandstärke von rund drei Millimetern, Erdgastanks sind doppelt so dick. Das sich bei Hitze ausdehnende Gas wird ab einem definierten Überdruck über spezielle Ablassventile kontrolliert abgebrannt. Dieser Vorgang ist sogar sicherer als bei einem brennenden Benzintank, der rund fünf Minuten schneller in Brand gerät. (ar/nic) Letzte Änderung: 20.04.2008
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