AvD kritisiert Vorschlag einer CO2-Steuer für Kfz

Grundlage jeder Besteuerung müssen feste technische Größen sein

AvD kritisiert Vorschlag einer CO2-Steuer für Kfz

Grundlage jeder Besteuerung müssen feste technische Größen sein Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wendet sich gegen die Vorschläge eine CO2-Steuer anstelle der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer. Der wichtigste Kritikpunkt ist, dass veränderliche Kriterien, die im Gegensatz zu Bohrung und Hub dem Verschleiß und möglichen Beschädigungen unterliegen, keine Basis für die rechtlich klar zu definierende Besteuerung sein können. Jeder kleine Schaden am elektronischen Motormanagement, eine unabsichtlich beschädigte Auspuffanlage oder gar Chiptuning können aus einem CO2-armen Fahrzeug binnen Sekunden einen Umweltsünder machen, der frühestens beim nächsten Werkstattbesuch oder der Abgas-untersuchung auffallen würde. Zudem könnten jeweils nur aufwändige Flottenversuche vergleichbare CO2-Werte festlegen.  Damit ist eine gerechte Festschreibung der Besteuerungsgrundlagen nicht gegeben.

Mineralölsteuer ist eine wirksame verbrauchsabhängige Steuer Der Vorschlag einer CO2-Steuer ist obendrein sachlich schwach: Die Emissionen eines Fahrzeuges hängen direkt mit dem Verbrauch zusammen, hohe Verbräuche werden aber beim Tanken mit einem hohen Steueranteil „bestraft“.  Die Umsetzung von Euro 4 und demnächst Euro 5 ist für die Industrie und die Verbraucher ein hoher Anreiz, in umweltfreundliche Autos zu investieren. Es darf bezweifelt werden, ob eine CO2-Steuer hier stärker wirken würde.  Der AvD plädiert für die einfachste und kostengünstigste Variante der Kfz-Besteuerung, die seitens des Clubs seit Jahrzehnten gefordert wird:

Wegfall der Kfz-Steuer, nachdem die Länder nun dem „Tausch“ der Kfz-Steuer gegen die Versicherungsteuer zugestimmt haben und Besteuerung ausschließlich über die Mineralölsteuer. Eine zusätzliche Steuer mit derart hohen Betriebsrisiken für die Steuergerechtigkeit wie die CO2-Steuer macht auch umweltpolitisch keinen Sinn. Nach Ansicht des AvD genügt es, den spezifischen Schadstoff-Ausstoß in der Fahrzeugbeschreibung festzulegen und in der Einstufung nach Euro-Normen zu berücksichtigen.  Eine Steuerbefreiung von PKW unter 4 l Verbrauch je 100 km ist  angesichts der hohen Umweltbelastung vieler Kleinmotoren unzweckmäßig.

 

Letzte Änderung: 26.12.2004









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