AvD lehnt Fahrrad-Nummernschilder ab
Die Erfahrungen aus dem Zweiradbereich wiesen zudem nach, dass beispielsweise Rotlichtverstöße kaum geahndet werden können. Die Überwachungskameras lichten die Front des Zweirades ab, doch das Nummernschild befindet sich am Heck. Der AvD empfiehlt vielmehr, die Kontrolldichte zu erhöhen und mehr Schutzpolizisten abzustellen. Die Anwesenheit eines Ordnungshüters steigere nachweislich die Verkehrsdisziplin.
Als durchaus empfehlenswert bewertet der Automobilclub den Vorschlag, eine Helmpflicht für Fahrradfahrer einzuführen. Trotz des erhöhten Risikos, sich bei Stürzen schwere Kopfverletzungen zuzuziehen, ist der Nutzungsgrad von Fahrradhelmen noch unterdurchschnittlich. (ar/nic) Letzte Änderung: 12.08.2008
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