AvD: Richtervorbehalt bei Blutentnahme muss bleiben
Nach Ansicht des AvD ist der Richtervorbehalt eine zusätzliche Hürde, die Willkür verhindert und helfen kann, Fehler zu vermeiden. Die Autofahrer aber auch die Polizisten bräuchten Rechtssicherheit. Die Entscheidung des Richters schütze die Beamten vor dem Vorwurf rechtswidrigen Handelns, etwa dem Vorwurf der Körperverletzung.
Einig sind der AvD und Innenminister Hövelmann sich darin, dass Handlungsbedarf besteht, denn die Alltagspraxis und die gesetzlichen Vorgaben differieren. Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nur von einem Richter angeordnet werden. In der Praxis mache die Polizei aber häufig "Gefahr in Verzug" geltend, insbesondere nachts, wenn vielerorts kein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehe. Das kritisiert der Automobilclub und fordert die einzelnen Bundesländer auf, nach dem Vorbild Hamburgs rund um die Uhr einen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 27.05.2010
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