AvD sieht keine Veranlassung für kürzere HU-Intervalle bei älteren Fahrzeugen
Bereits Anfang des Jahres hat die GTÜ eine Verkürzung der Prüfzeiträume gefordert, allerdings erst für Kfz die älter als neun Jahre sind. Im Gegensatz zum TÜV Rheinland wurden sogar Zahlen vorgelegt, mit denen sich diese Forderung aber nicht belegen ließ. Die gute Unfallbilanz älterer Kraftfahrzeuge spricht ebenfalls gegen eine Verkürzung der HU-Intervalle - ältere Autos sind kein Sicherheitsrisiko.
Der AvD lehnt den erneuten Vorstoß des TÜV Rheinland auch deshalb ab, weil die Halter in zwölf Jahren dann anstatt Fünfmal zukünftig Achtmal zur HU fahren müssten. (ar/nic) Letzte Änderung: 26.11.2007
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