AvD sieht keine Veranlassung für kürzere HU-Intervalle bei älteren Fahrzeugen

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat Forderungen des TÜV Rheinland nach einer jährlichen Hautuntersuchung für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind, zurückgewiesen. TÜV-Vorstandschef Bruno Braun hatte dies damit begründet, dass sich ältere Autos mit zum Teil schwerwiegenden Mängeln zunehmend zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln. Diese Aussage lasse sich durch die Unfallstatistiken und -Analysen nicht belegen, erklärte der AvD.

Bereits Anfang des Jahres hat die GTÜ eine Verkürzung der Prüfzeiträume gefordert, allerdings erst für Kfz die älter als neun Jahre sind. Im Gegensatz zum TÜV Rheinland wurden sogar Zahlen vorgelegt, mit denen sich diese Forderung aber nicht belegen ließ. Die gute Unfallbilanz älterer Kraftfahrzeuge spricht ebenfalls gegen eine Verkürzung der HU-Intervalle - ältere Autos sind kein Sicherheitsrisiko.

Der AvD lehnt den erneuten Vorstoß des TÜV Rheinland auch deshalb ab, weil die Halter in zwölf Jahren dann anstatt Fünfmal zukünftig Achtmal zur HU fahren müssten. (ar/nic) Letzte Änderung: 26.11.2007









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