AvD: Versicherungswechsel ist noch möglich
Prämienerhöhungen berechtigen grundsätzlich zur sofortigen Kündigung des Versicherungsvertrages. Ändert sich z.B. allein die Typ- oder Regionalklasse und erhöht die Versicherung deswegen ihre Versicherungsprämien, muss das nicht hingenommen werden. Kein Kündigungsrecht besteht allerdings bei Prämienerhöhungen allein wegen Anhebung der Versicherungssteuer.
Nach jeder Schadenregulierung (auch bei Ablehnung von Schadensleistungen) kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Versicherungsnehmer verfallen jedoch bereits gezahlte Prämien. Diese bleiben dann erhalten, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats ab Schadenmitteilung des Versicherers ordnungsgemäß zum Versicherungsjahresende (i.d.R. der 31.12.d.J) kündigt. Das wird dann interessant, wenn die Mitteilung nach Ablauf der "normalen" Kündigungsfrist eintrifft, und der Versicherungsnehmer sich noch von dieser Versicherung trennen will. Aber gerade im Schadensfall ist Vorsicht geboten, denn unter Umständen werden auch bei der Konkurrenz keine besseren Konditionen angeboten.
Ein Fahrzeugwechsel berechtigt den Besitzer als auch die Versicherung ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrages. Es sollte aber auf keinen Fall eine Lücke im Versicherungsschutz zu Stande kommen. (ar/nic) Letzte Änderung: 13.12.2006
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