Barzuschuss bei Nachrüstung von Russpartikelfiltern
"Die jetzt erfolgte Gewährung eines Barzuschusses ist allerdings nur ein erster Schritt. Die Förderung muss zeitlich verlängert und aufgestockt werden, zumal die ursprünglich veranschlagten Mittel nicht in Anspruch genommen wurden", forderte Schlick weiter.
Um die Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu verringern, wird die Nachrüstung von modernen Partikelminderungstechniken seit geraumer Zeit steuerlich gefördert. Fahrzeughalter, die ihren Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachrüsten und bestimmte Partikelmilderungsstufen erreichen, erhalten dafür bei der Kfz-Steuer eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Die Steuerbefreiung kann für Nachrüstungen in Anspruch genommen werden, die in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen und gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist. (ar/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 17.07.2009
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