Bei Dunkelheit ist Vorsicht oberstes Gebot
Beim Crash hatte unsere Autofahrerin noch Glück im Unglück, zog sie sich doch "nur" einen Bruch der Kniescheibe zu. Als sie daraufhin jedoch einen 75-prozentigen Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte, weil der verunfallte Wagen nicht abgesichert gewesen sei, biss sie bei der gegnerischen Versicherung auf Granit. Und auch das angerufene Landgericht Koblenz gab ihr nicht vollends Recht, sondern bürdete der Versicherung nur 40 Prozent der entstandenen Kosten sowie zu gleichem Anteil die noch möglichen Folgeschäden auf. Grund: Unsere Frau habe gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen. Danach darf man bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass im Bereich der durch die Scheinwerfer ausgeleuchteten Strecke ein Anhalten möglich ist. So trage sie im Prinzip in einem Verhältnis von 60:40 die Hauptschuld an dem zweiten Unfall.
Eine Ansicht, die auch die in der Revision angerufenen Richter am Oberlandesgericht Koblenz teilten. In ihrer Urteilsbegründung führten sie u.a. aus, dass es zwar zutreffe, dass das verunfallte Fahrzeug durch die am ersten Unfall nicht verletzten Beteiligten zumindest mit einem Warndreieck hätte abgesichert werden müssen, doch habe unsere Autofahrerin durch ihr zu schnelles Fahren einen größeren Schuldanteil. Zudem habe sie gegen das allgemeine Sorgfaltsverbot verstoßen, weil sie das Geschehen am rechten Fahrbahnrand, an dem sich mehrere Personen aufhielten, nicht ausreichend beobachtet habe. Hätte sie es nämlich getan, hätte sie damit rechnen müssen, dass sich zuvor ein Unfall ereignet hatte, und sich durch ein kurzes Aufblenden Gewissheit über die Verhältnisse auf dem vor ihr liegenden Fahrbahnabschnitt verschaffen können (OLG Koblenz, Az.: 12 U 258/06). (ar/PS) Letzte Änderung: 22.07.2007
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Rolls Royce eröffnet Verkaufsraum bei Dresden
- Honda unterstützt die Hanse Sail in Rostock
- Gastkommentar: Antreten zur Versöhnung
- Harley-Davidson Rocker bereichert die Softail-Baureihe
- SchwackeNet mit mehr Funktionen


