Bei geliehenem Auto im Ausland Vollmacht mitführen

Wer sich von einem Freund oder Bekannten ein Auto oder Wohnmobil für eine Auslandsreise ausleiht, sollte stets eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Dies gilt nach Angaben des ADAC auch für Geschäftsreisende, die mit einem Firmenwagen im Ausland unterwegs sind.

Eine Vollmacht ist auch in den EU-Ländern empfehlenswert, wenn im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, dass der Fahrer tatsächlich vom Halter zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt war, also bei einem Unfall oder Diebstahl. In den EU-Ländern wird sie aber nicht regelmäßig kontrolliert. Autourlauber, die jedoch mit einem fremden Wagen in die Türkei oder in ein anderes osteuropäisches Land wollen, können ohne die schriftliche Bestätigung Schwierigkeiten bekommen, schlimmstenfalls kann sogar die Weiterreise verweigert werden. (ar/os) Letzte Änderung: 27.04.2007

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