Bei Verkehrsverstößen in Österreich Dienstnummer notieren
Die Beamten seien verpflichtet, den Autofahrer über den Grund des Einschreitens genau zu informieren und wichtige Fakten schriftlich festzuhalten. Nur so könne später auch festgestellt werden, ob bei der Amtshandlung eventuell Befugnisse überschritten wurden. (ar/jri) Letzte Änderung: 12.12.2008
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