Beim Handel Geld gegen Punkte droht Gefängnis
Der Tausch Geld gegen Punkte funktioniert wie folgt: Für beispielsweise 100 Euro Bearbeitungsgebühr und weitere 100 Euro pro Punkt suchen die Dienstleister Führerscheininhaber, die gegen Bezahlung bereit sind, Punkte auf ihr Flensburger Konto zu übernehmen. Diese geben gegenüber der Bußgeldstelle an, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens mit dem Auto gefahren sind und übernehmen die Strafe. Der tatsächlich Verantwortliche bezahlt das Bußgeld.
Wenn Alter, Geschlecht und Aussehen des echten und falschen Verkehrssünders in etwa übereinstimmen, fällt der Polizei der Schwindel nicht unbedingt auf. Kommt die Polizei jedoch hinter den Tauschhandel, kann das ernstzunehmende Konsequenzen für beide Seiten haben. Der falsche Fahrer begeht eine mittelbare Falschbekundung. Für diese Straftat droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Der tatsächliche Verkehrssünder riskiert bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.01.2012
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