Berlin plant Verdopplung der Bußgelder
Danach soll die Verwarnungsgeldgrenze, etwa für Halte- und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (bisher 35 Euro) angehoben werden. Außerdem erfolgt eine Eintragung von mindestens einem Punkt im Flensburger Zentralregister, falls die so genannte Bagatellgrenze im EU-Vollstreckungsabkommen von mindestens 70 Euro erreicht wird. Wer in geschlossenen Ortschaften die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Kilometer pro Stunde überschreitet, soll künftig 80 bis 680 Euro Strafe zahlen, bisher war das Bußgeld für diese Übertretung auf 50 bis 425 Euro begrenzt.
Laut ACE sollen die Regelsätze bei den Bußgeldern mit wenigen Ausnahmen, etwa bei Verstoß gegen die Gurtpflicht, durchgehend um 60 - 100 Prozent angehoben werden. Gleiches gilt auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. So soll beispielsweise der Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot künftig 75 statt 40 Euro kosten. Bei Promille- und Drogenverstößen verdoppeln sich die bisherigen Regelsätze auf mindestens 500 bis höchstens 1500 Euro. (ar/Sm) Letzte Änderung: 30.09.2007
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