Bessere Fahrgastrechte nicht in deutschen Busses des Nahverkehrs
Europaweit können Fahrgäste künftig mit verlässlichen Haftungsregeln rechnen - zum Beispiel bei Unfällen oder der Beschädigung ihres Reisegepäcks. Bei Annullierungen und Verspätungen müssen die Busunternehmen ihre Kunden beraten und für einen kostenlosen Rück- oder Weitertransport sorgen. Vorgesehen ist in der EU-Verordnung auch, die Information der Fahrgäste vor Fahrtbeginn und während der Fahrt zu verbessern. Durch den Beschluss der EU-Verkehrsminister werden auch die Rechte behinderter Menschen bestätigt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "In Deutschland sind im Gegensatz zu den allermeisten anderen EU-Ländern auch viele kleine und mittlere Omnibusunternehmen im Linienverkehr tätig". Deutschland hat deswegen die Möglichkeit erstritten, den Öffentlichen Personennahverkehr von den Regeln der Verordnung weitestgehend auszunehmen. Ramsauer kündigte bereits an, davon Gebrauch zu machen. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 20.12.2009
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