Betrunkener Freizeitkapitän muss auch Führerschein abgeben

Skipper, die mit mehr als 0,5 Promille am Steuer ihres Bootes erwischt werden, verlieren mitunter nicht nur ihren Sportbootführerschein. Wie der ADAC mitteilte, musste ein Bootsführer jetzt auch seinen Autoführerschein abgeben, nachdem er unter Alkoholeinfluss mit 2,5 Promille im Blut einen Schaden an einem anderen Boot angerichtet hatte. Die Richter des Landgerichts Kiel (Aktenzeichen: 37 Qs 62/06) begründeten ihr Urteil damit, dass der Bootsführer sich grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.

Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Schäden, die durch Trunkenheit am Ruder entstehen, die Wassersport-Kasko nicht haftet. Hierbei handele es sich um grobe Fahrlässigkeit. (ar/sb) Letzte Änderung: 22.01.2007









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