Betrunkener Freizeitkapitän muss auch Führerschein abgeben
Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Schäden, die durch Trunkenheit am Ruder entstehen, die Wassersport-Kasko nicht haftet. Hierbei handele es sich um grobe Fahrlässigkeit. (ar/sb) Letzte Änderung: 22.01.2007
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