BGH-Urteil: Kfz-Gewerbe sieht mehr Fragen als Antworten
Im konkreten Fall ging es um eine 30-jährige Durchrostungsgarantie von Mercedes-Benz. Ein Kunde hatte erfolglos geklagt, nachdem der Hersteller eine Garantieleistung verweigert hatte, weil das Fahrzeug nicht ausschließlich in Vertragswerkstätten gewartet worden war.
Ulrich Fromme, Vizepräsident und Sprecher des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), sagte im Gespräch mit "Auto-Reporter", nach der BGH-Entscheidung aus dem Oktober 2007, mit der eine Klausel zum Wegfall der Gebrauchtwagengarantie bei lückenhafter Wartung zugunsten der Verbraucher gekippt worden war, komme dieses Votum zugunsten des Autoherstellers überraschend. "Ich habe zwei Herzen in meiner Brust", sagte Fromme mit Hinweis auf sein Ehrenamt als Verbands-Vizepräsident einerseits und als Markenhändler für Mercedes-Benz andererseits.
Ob letztlich von Sieg oder Niederlage gesprochen werden könne, müsse man zumindest abwarten, denn die schriftliche Begründung des Richterspruchs liege noch nicht vor. Derzeit sei ein Widerspruch zur europäischen Rechtslage zu erkennen, meinte Ulrich Fromme. Dies ändere aber nichts daran, dass er aus dem markengebundenen Handel und Service in Deutschland zustimmende Reaktionen erhalte. "Dass Autohersteller Kunden an ihr Netz binden können, freut uns zunächst", erklärte der ZDK-Sprecher. Allerdings müsse die entstandene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich beseitigt werden.
Das Urteil dürfe innerhalb des ZDK keine alten Gräben wieder aufreißen, betonte Fromme. Es bleibe die gemeinsame Aufgabe, entstandene Unsicherheiten auszuräumen und dann entsprechend Autohäuser, Werkstätten und Kunden zu informieren. (ar/jri) Letzte Änderung: 19.12.2007
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