BMW gibt Brief und Siegel auf Mängelbeseitigung
Der Neuwagenkunde bekommt für zwei Jahre einen uneingeschränkten Anspruch auf kostenfreie Behebung technischer Mängel. Dabei gilt die Beweisumlastkehr zugunsten des Fahrzeughalters. Er muss keinen Nachweis führen, dass und seit wann ein Fehler vorliegt. Für den Fall, dass der Schaden nicht innerhalb von zwei Stunden behoben werden kann, werden BMW- und Mini-Kunden künftig für einen gewissen Zeitraum kostenlos mobil gehalten. Auch Abschleppkosten zum nächstgelegenen Händler werden übernommen.
Der Qualitätsbrief kann innerhalb des Gewährleistungszeitraums auch von nachfolgenden Fahrzeugbesitzern in Anspruch genommen werden. Er ist nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern kann auch in 39 weiteren Ländern Europas geltend gemacht werden. (ar/jri) Letzte Änderung: 05.06.2007
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