BMW verurteilt zur Zahlung an MG Rover
BMW hatte sich im Jahr 2000 von seinem Rover-Engagement getrennt. Im Zuge der Auflösung kündigt der Münchner Hersteller auch seinen bis dahin bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der MG Rover Deutschland GmbH und verkaufte dabei deren Anteile an Land Rover Deutschland über eine Reihe von Zwischenverkäufen für 50 Millionen D-Mark weiter an die Land Rover Group Ltd. Den Erlös verrechnete BMW mit ausstehenden Forderungen, wodurch MG Rover Deutschland das Land-Rover-Vermögen verlor. BMW hatte für diesen Verkauf den Buchwert seiner Beteiligung angesetzt.
Das Gericht urteilte nun, dass der Münchner Hersteller bei dieser Anteilsveräußerung keinesfalls den reinen Buchwert hätte ansetzen dürfen, sondern vielmehr den Verkehrswert. Dies ergebe sich allein schon aus dem Vergleich des angesetzten Preises von 50 Millionen D-Mark aus diesem Kaufvertrag mit den knapp 5,9 Milliarden D-Mark, die BMW für seine Land-Rover-Beteiligung von der Ford-Gruppe erhalten hatte. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 23.06.2009
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